Ja, bei der güterrechtlichen Errungenschaftsbeteiligung wird der Gewinn aus einer Schenkung in der Regel hälftig geteilt, sofern kein anders lautender Vertrag besteht. Das bedeutet, dass Schenkungen, die während der Ehe empfangen werden, als Teil der Errungenschaft betrachtet werden und somit im Falle einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Es ist jedoch ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, da individuelle Vereinbarungen oder spezielle Umstände Einfluss auf die Regelung haben können.