Muss im Fall der Gewährleistung die Reparaturfirma nachweisen, welche Reparaturarbeiten durchgeführt wurden?

Antwort

Ja, im Fall der Gewährleistung muss die Reparaturfirma nachweisen, welche Reparaturarbeiten durchgeführt wurden. Dies ist wichtig, um zu belegen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß und im Rahmen der Gewährleistungspflichtenführt wurden. Der Nachweis kann durch detaillierte Rechnungen, Arbeitsberichte oder Protokolle erfolgen, die die durchgeführten Maßnahmen und verwendeten Materialien dokumentieren.

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