Ob nach Ablauf von zwei Jahren noch Nachbesserung verlangt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um einen Werkvertrag (z. B. bei der Installation einer Heizungsanlage) handelt und ob die Verj&a... [mehr]
Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Konzepte, die oft im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten und Dienstleistungen erwähnt werden. Hier sind die wesentlichen Punkte und Unterschiede: ### Gewährleistung 1. **Gesetzliche Regelung**: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. 2. **Dauer**: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware. 3. **Umfang**: Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese Mängel zu beheben. 4. **Beweislast**: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war. Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. ### Garantie 1. **Freiwillige Leistung**: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers und kann individuell gestaltet werden. 2. **Dauer**: Die Dauer der Garantie kann variieren und wird vom Garantiegeber festgelegt. Sie kann kürzer oder länger als die gesetzliche Gewährleistungsfrist sein. 3. **Umfang**: Der Umfang der Garantie kann unterschiedlich sein und wird in den Garantiebedingungen festgelegt. Sie kann zusätzliche Leistungen oder eine längere Absicherung bieten. 4. **Beweislast**: Die Bedingungen der Beweislast können in den Garantiebedingungen festgelegt werden und sind oft weniger streng als bei der Gewährleistung. ### Unterschiede - **Rechtsgrundlage**: Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist freiwillig. - **Dauer**: Gewährleistung hat eine feste gesetzliche Frist, Garantie kann variieren. - **Umfang**: Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die beim Kauf vorhanden waren, während die Garantie oft einen breiteren Schutz bietet. - **Beweislast**: Bei der Gewährleistung liegt die Beweislast nach sechs Monaten beim Käufer, bei der Garantie hängt es von den Bedingungen des Garantiegebers ab. Weitere Informationen zur Gewährleistung findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter [§§ 433 ff. BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html).
Ob nach Ablauf von zwei Jahren noch Nachbesserung verlangt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um einen Werkvertrag (z. B. bei der Installation einer Heizungsanlage) handelt und ob die Verj&a... [mehr]
Die Gewährleistung bei einer Photovoltaik(PV)-Anlage richtet sich in Deutschland nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für neue PV-Anlagen gilt in der R... [mehr]
Ein Gebrauchtwagenhändler kann die gesetzliche Gewährleistung für Verschleißteile **nicht vollständig ausschließen**. Nach deutschem Recht (§ 476 BGB) gilt bei Ver... [mehr]
Die Kündigung der Gewährleistung nach § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) ist so nicht möglich, da es sich bei § 650f BGB nicht um eine Gewährleistung, sondern um einen A... [mehr]