Für eine aussergerichtliche Schuldensanierung in der Schweiz gibt es gerade keine strengen, einheitlichen gesetzlichen Detailvorgaben wie bei einem gerichtlichen Nachlassverfahren – entsche...
Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für eine außergerichtliche Schuldensanierung?
Antwort vom**Für Privatpersonen in Deutschland ist der außergerichtliche Einigungsversuch vor einer Verbraucherinsolvenz gesetzlich vorgeschrieben; die zentrale Vorschrift ist § 305 InsO. Ohne diesen dokumentierten Versuch ist ein Insolvenzantrag in der Regel unzulässig.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__305.html)) ## Was gesetzlich vorgeschrieben ist Wer als Verbraucher eine außergerichtliche Schuldensanierung anstrebt, muss mit den Gläubigern einen **Schuldenbereinigungsplan** verhandeln. Dieser Plan kann sehr frei gestaltet werden, muss aber die Gläubigerinteressen sowie die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Schuldners berücksichtigen. Auch Sicherheiten wie Bürgschaften oder Pfandrechte müssen im Plan angesprochen werden, wenn sie betroffen sind. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__305.html)) Scheitert dieser Versuch, braucht der Schuldner für den späteren Insolvenzantrag eine **Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle**, dass innerhalb der letzten sechs Monate ein außergerichtlicher Einigungsversuch erfolglos unternommen wurde. Geeignet sind nicht beliebige Helfer, sondern nur dafür anerkannte Personen oder Stellen; wer das genau ist, können die Bundesländer näher festlegen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__305.html)) ## Wann der Versuch als gescheitert gilt Ein wichtiger Punkt, der oft fehlt: Der Einigungsversuch gilt gesetzlich bereits dann als gescheitert, wenn **ein Gläubiger nach Beginn der Verhandlungen die Zwangsvollstreckung betreibt**. Dann muss man nicht künstlich weiterverhandeln. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__305a.html)) Praktisch heißt das: Eine außergerichtliche Schuldensanierung ist kein formloses „Ich frage mal bei den Gläubigern an“, sondern ein rechtlich relevanter, dokumentationspflichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbraucherinsolvenz. Gerade diese saubere Dokumentation entscheidet später darüber, ob das Gericht den Antrag akzeptiert. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__305.html)) ## Wichtiger Unterschied Für **Verbraucher** ist dieser außergerichtliche Einigungsversuch der gesetzliche Standard vor der Insolvenz. Bei **Unternehmen oder ehemals Selbständigen** gelten je nach Fall andere Regeln; dort ist nicht jede „Schuldensanierung“ automatisch dieses Verbraucher-Verfahren. Das wird oft verwechselt. ([bmj.de](https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/schulden_insolvenz/restschuldbefreiung/restschuldbefreiung_node.html)) Entscheidend ist also: Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften stehen vor allem in **§ 305 InsO** und **§ 305a InsO**. § 306 InsO zeigt außerdem, wie das gerichtliche Verfahren mit dem Schuldenbereinigungsplan weiterläuft. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__305.html))
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