Welche gesetzlichen Gebühren kann der Anwalt im Adhäsionsverfahren für Nebenkläger erheben?

Antwort

Im Adhäsionsverfahren kann der Anwalt, der einen Mandanten alskläger vertritt, verschiedene gesetzliche Gebühren erheben. Diese Gebühren richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Deutschland. 1. **Verfahrensgebühr**: Diese Gebühr fällt an, wenn der Anwalt im Adhäsionsverfahren tätig wird. Sie wird nach dem Streitwert berechnet. 2. **Terminsgebühr**: Wenn der Anwalt an einem Gerichtstermin teilnimmt, kann er eine Terminsgebühr verlangen. 3. **Einigungsgebühr**: Falls es zu einer Einigung im Verfahren kommt, kann auch eine Einigungsgebühr anfallen. 4. **Auslagen**: Der Anwalt kann auch Auslagen, wie z.B. Reisekosten oder Kosten für Kopien, in Rechnung stellen. Die genaue Höhe der Gebühren hängt vom Streitwert und den konkreten Umständen des Falls ab. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die voraussichtlichen Kosten zu informieren und gegebenenfalls eine Honorarvereinbarung mit dem Anwalt zu treffen.

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