Auf welche gesetzliche Basis stützt sich die Tarifautonomie?

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Die Tarifautonomie in Deutschland stützt sich auf Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG). Dieser Artikel garantiert das Recht, Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu bilden, was die Grundlage für die Tarifautonomie bildet. Hier ist der genaue Wortlaut: "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig; hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig." Diese Bestimmung sichert den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden das Recht zu, Tarifverträge ohne staatliche Einmischung auszuhandeln.

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