Welche Gesetzesvorschrift verpflichtet Kaufleute zur Aufstellung eines Inventars?

Antwort vom

Die gesetzliche Vorschrift, die den Kaufmann zur Aufstellung eines Inventars verpflichtet, findet sich im Handelsgesetzbuch (HGB) der Bundesrepublik Deutschland. Genauer gesagt, ist dies in § 240 HGB geregelt. Dort wird festgelegt, dass jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen hat.

Kategorie: Recht Tags: Gesetz Kaufmann Inventar

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