Welcher Gesetzestext besagt, dass der Verkehr mit Gefangenen eine Ordnungswidrigkeit ist?

Antwort vom

Der relevante Gesetzestext, der den Verkehr mit Gefangenen als Ordnungswidrigkeit regelt, findet sich im Strafvollzugsgesetz (StVollzG). Insbesondere § 120 StVollzG behandelt die unbefugte Kommunikation mit Gefangenen und kann als Grundlage für Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang herangezogen werden. Es ist ratsam, den genauen Wortlaut des Gesetzes zu konsultieren, um spezifische Details und Regelungen zu verstehen.

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