Welches Gesetz regelt die Unabhängigkeit des Richters?

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Die Unabhängigkeit der Richter ist in Deutschland im Grundgesetz (GG) verankert. Insbesondere regelt Artikel 97 GG die Unabhängigkeit der Richter. Dort heißt es, dass die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind.

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