In Vorarlberg beruht die Rechnungsstellung der Bergrett auf dem Vorarlberger Bergrettungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Aufgaben und die Finanzierung der Bergrettung. Auch wenn die Bergrettung nicht direkt gerufen wurde, können Kosten entstehen, wenn die Einsatzkräfte aufgrund von Einsätzen oder Alarmierungen aktiv werden. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen des Gesetzes zu konsultieren, um die spezifischen Regelungen zur Kostenübernahme und zu den Umständen, unter denen Gebühren erhoben werden, zu verstehen.