Nicht ersetzbare antike Möbel defekt, welcher Gesetzesartikel Schweizer Recht?

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Im Schweizer Recht ist der Schutz von nicht ersetzbaren antiken Möbeln und deren Defekten vor allem im Obligationenrecht (OR) geregelt. Relevant sind insbesondere die Artikel über den Kaufvertrag, insbesondere Artikel 197 bis 210 OR, die die Rechte Pflichten der Parteien bei Mängeln und Defekten regeln. Bei nicht ersetzbaren Gegenständen könnte auch das Thema der Wertminderung und der Schadensersatzansprüche von Bedeutung sein. Es empfiehlt sich, im konkreten Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände zu klären.

Kategorie: Recht Tags: Antike Möbel Recht

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