Ja, möglich – aber meist nicht wegen des „KI-Bilds an sich“, sondern wegen der Vorlage, der Nutzungsrechte oder des Rechts am eigenen Bild der dargestellten Person. Entscheidend...
Welches Gesetz regelt die Benutzung von KI?
Antwort vomIn Deutschland und der Europäischen Union gibt es mehrere rechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften, die die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) regeln. Ein bedeutendes Gesetzesvorhaben ist der "AI Act" der Europäischen Union, der im April 2021 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde. Dieses Gesetz zielt darauf ab, einheitliche Regeln für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI in der EU zu schaffen. Der AI Act sieht eine risikobasierte Klassifizierung von KI-Systemen vor und legt spezifische Anforderungen und Verpflichtungen für verschiedene Risikokategorien fest. Hochrisiko-KI-Systeme, wie solche, die in kritischen Infrastrukturen, im Bildungswesen oder im Strafrecht eingesetzt werden, unterliegen strengeren Vorschriften. Weitere relevante Gesetze und Verordnungen umfassen: 1. **Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)**: Regelt den Schutz personenbezogener Daten und hat Auswirkungen auf KI-Systeme, die solche Daten verarbeiten. 2. **Produkthaftungsrichtlinie**: Kann auf KI-Systeme angewendet werden, um sicherzustellen, dass Hersteller für Schäden haften, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. 3. **Urheberrechtsgesetz**: Bezieht sich auf die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material durch KI-Systeme. Für detaillierte Informationen zum AI Act und anderen relevanten Gesetzen kann die Website der Europäischen Kommission konsultiert werden: [Europäische Kommission - Künstliche Intelligenz](https://ec.europa.eu/digital-strategy/our-policies/artificial-intelligence_de).