Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]
Ja, als Gesellschaftervertreter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kannst du grundsätzlich Akteneinsicht in die Insolvenzakten beantragen. Die Einsichtnahme ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. In der Regel musst du ein berechtigtes Interesse nachweisen, um Zugang zu den Akten zu erhalten. Es ist ratsam, sich direkt an das zuständige Insolvenzgericht zu wenden, um die genauen Anforderungen und den Ablauf des Antrags zu klären.
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]