Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]
Die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) werden als Komplementäre und Kommanditisten bezeichnet. Der Komplementär ist der persönlich haftende Gesellschafter, während der Kommanditist nur mit seiner Einlage haftet.
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]