Müssen Gesellschafter einer GbR ohne Gewinne weiterhin Krankenkassenbeiträge zahlen?

Antwort

In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind die Gesellschafter in der Regel selbstständig tätig. Wenn die GbR keine Gewinne erzielt, hat das Auswirkungen auf die Einkünfte der Gesellschafter. Die Krankenversicherungspflicht bleibt jedoch bestehen. Wenn die Gesellschafter gesetzlich krankenversichert sind, müssen sie weiterhin Beiträge zahlen, auch wenn die GbR keine Gewinne erzielt. In der Regel wird der Beitrag auf Basis des Mindesteinkommens berechnet, es sei denn, es gibt eine spezielle Regelung oder Ausnahme. Es ist ratsam, sich direkt bei der Krankenkasse oder einem Steuerberater zu informieren, um die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu klären.

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