Ein Gesellschafter einer GbR kann grundsätzlich auch ohne Anstellungsvertrag für die GbR arbeiten. In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind die Gesellschafter in der Regel auch für die Geschäftsführung zuständig und können sich gegenseitig Aufgaben übertragen. Solange die Vergütung für die geleistete Arbeit ordnungsgemäß versteuert wird und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, handelt es sich nicht um Schwarzarbeit. Es ist jedoch ratsam, die genauen Modalitäten und die Vergütung schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Klarheit zu schaffen.