Ja, seit dem 1. Januar 2024 müssen auch eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR) im Transparenzregister eingetragen werden. Dies ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz (GwG)... [mehr]
Ja, ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann gleichzeitig auch als Angestellter bei der GbR tätig sein. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Anstellung vertraglich geregelt wird und die Vergütung angemessen ist. Es sollte darauf geachtet werden, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Aspekte beachtet werden, um mögliche Konflikte oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Ja, seit dem 1. Januar 2024 müssen auch eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR) im Transparenzregister eingetragen werden. Dies ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz (GwG)... [mehr]