Kann ein Gesellschafter einer GbR gleichzeitig angestellt werden?

Antwort

Ja, ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann gleichzeitig auch als Angestellter bei der GbR tätig sein. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Anstellung vertraglich geregelt wird und die Vergütung angemessen ist. Es sollte darauf geachtet werden, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Aspekte beachtet werden, um mögliche Konflikte oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

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