Was ist die Geschäftsfähigkeit natürlicher Personen?

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Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer natürlichen Person, Rechtsgeschäfte selbstständig und rechtswirksam abzuschließen. In Deutschland wird die Geschäftsfähigkeit in drei Stufen unterteilt: 1. **Geschäftsunfähigkeit**: Personen unter 7 Jahren und dauerhaft Geisteskranke sind geschäftsunfähig (§ 104 BGB). Ihre Willenserklärungen sind nichtig. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit**: Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Sie können Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters (in der Regel der Eltern) abschließen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. Geschäfte des täglichen Lebens, die mit eigenen Mitteln bewirkt werden (§ 110 BGB, "Taschengeldparagraph"). 3. **Volle Geschäftsfähigkeit**: Ab dem 18. Lebensjahr sind Personen voll geschäftsfähig und können alle Rechtsgeschäfte selbstständig und ohne Einschränkungen abschließen. Weitere Informationen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik Deutschland.

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