Was ist die gesamtschuldnerische Haftung beim Bauleiter?

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Die gesamtschuldnerische Haftung beim Bauleiter bedeutet, dass der Bauleiter gemeinsam mit anderen Beteiligten (z.B. Bauherren, Architekten, Bauunternehmern) für Schäden oder Mängel am Bauwerk haftet. Das bedeutet, dass jeder der Beteiligten für den gesamten Schaden verantwortlich gemacht werden kann, unabhängig von seinem individuellen Verschulden. Der Geschädigte kann somit von jedem der Gesamtschuldner die vollständige Schadenssumme verlangen. Nach der Begleichung des Schadens kann derjenige, der gezahlt hat, von den anderen Gesamtschuldnern anteiligen Ausgleich verlangen.

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