Der Sachverhalt, bei dem jemand in einer Gerichtsverhandlung angeklagt wird, etwas Bestimmtes niemals wieder sagen zu dürfen, wird als "Unterlassungsklage" bezeichnet. In solchen Fällen wird oft eine einstweilige Verfügung oder eine gerichtliche Anordnung erwirkt, die es der betroffenen Person untersagt, bestimmte Äußerungen zu tätigen oder zu wiederholen.