Eine Scheidung in Deutschland kostet meist grob ab etwa 1.500 bis 3.500 Euro insgesamt – bei Einvernehmen eher am unteren Ende, bei Streit über Unterhalt, Haus oder Kinder schnell deutlich...
Warum sagt der Anwalt der Gegenseite den Gerichtstermin erst in letzter Minute ab, obwohl er den anderen Termin seit Monaten kennt und ständig verzögert?
Antwort vomDas kann mehrere (teils legitime, teils taktische) Gründe haben – und oft erfährt man den wahren Grund nicht, weil die Gegenseite ihn nicht offenlegen muss: 1) **Terminkollision / Verhinderung** Der Anwalt kann tatsächlich verhindert sein (anderer Gerichtstermin, Krankheit, unaufschiebbare Frist). Dass er den anderen Termin „seit Monaten“ kennt, heißt nicht zwingend, dass er den Konflikt frühzeitig lösen konnte (z.B. weil der andere Termin erst später „fix“ wurde oder ein anderer Beteiligter nicht verlegen konnte). 2) **Fehlende Abstimmung / Organisationsfehler** Manchmal wird die Kollision intern zu spät erkannt (Kanzlei-Organisation, falsche Eintragung, Zuständigkeiten). Das ist unerquicklich, aber kommt vor. 3) **Taktische Verzögerung** In manchen Verfahren wird kurzfristig verlegt, um Zeit zu gewinnen (z.B. für Vergleichsverhandlungen, Beweisbeschaffung, Schriftsatznachreichung, Liquiditäts-/Druckaufbau). Das ist nicht automatisch unzulässig, kann aber missbräuchlich sein, wenn es ohne tragfähigen Grund systematisch passiert. 4) **Prozessuale Gründe** Kurz vor dem Termin kann sich etwas ändern: neue Unterlagen, neue Zeugenprobleme, Zustellungsmängel, Befangenheitsantrag, Vergleichsanbahnung, Mandantenwechsel – dann wird oft kurzfristig reagiert. 5) **Gerichtliche Praxis** Ob ein Termin „abgesagt“ wird, entscheidet letztlich das Gericht. Häufig stellt die Gegenseite nur einen **Verlegungsantrag**; das Gericht gibt dem (kurzfristig) statt, wenn es den Grund für erheblich hält. **Wichtig:** Wiederholte, unbegründete Verzögerungen können prozessual nachteilig sein (z.B. Kostenfolgen, Zurückweisung von Verlegungsanträgen, straffere Terminierung). Ob das hier vorliegt, hängt stark vom Verfahren, den vorgetragenen Gründen und der Aktenlage ab.