Ja, das Abholen einer Gerichtsakte kann als ausbildungsfremde Aufgabe angesehen werden, da es nicht zu den typischen Tätigkeiten einer Rechtsanwaltsfachangestellten gehört. Zu den Hauptaufgaben zählen in der Regel die Unterstützung von Anwälten bei der Mandatsbearbeitung, die Verwaltung von Akten und die Kommunikation mit Mandanten und Gerichten. Das Abholen von Akten könnte jedoch in bestimmten Situationen als unterstützende Tätigkeit betrachtet werden, wenn es im Rahmen der Unterstützung des Anwalts erfolgt. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Ausbildungsinhalte zu beachten, die in deinem Ausbildungsbetrieb gelten.