Ja, das Abholen einer Gerichtsakte kann als ausbildungsfremde Aufgabe angesehen werden, da es nicht zu den typischen Tätigkeiten einer Rechtsanwaltsfachangestellten gehört. Zu den Hauptaufga... [mehr]
Ja, das Abholen einer Gerichtsakte kann als ausbildungsfremde Aufgabe angesehen werden, da es nicht zu den typischen Tätigkeiten einer Rechtsanwaltsfachangestellten gehört. Zu den Hauptaufga... [mehr]