Ist die allgemeine Leistungsklage in der ZPO geregelt?

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Ja, die allgemeine Leistungsklage ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) normiert. Sie ist in den §§ 253 ff. ZPO geregelt. Die Leistungsklage dient dazu, einen bestimmten Anspruch auf Leistung, wie zum Beispiel die Zahlung eines Geldbetrags oder die Herausgabe einer Sache, gerichtlich durchzusetzen. In der ZPO werden die Voraussetzungen, der Ablauf und die verschiedenen Arten von Klagen detailliert beschrieben.

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