Eine Vereinsmitgliedschaft kündigst du wirksam nur nach der Satzung des Vereins; entscheidend sind dort Kündigungsfrist, Form und der richtige Empfänger. Fehlt eine Sonderregel, wirkt d...
Kann ein gemeinnütziger Verein einem nicht gemeinnützigen Verein ein Darlehen gewähren?
Antwort vomJa, nach deutschem Recht kann ein gemeinnütziger Verein einem anderen Verein, der nicht gemeinnützig ist, ein Darlehen gewähren. Allerdings müssen dabei die Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts beachtet werden. Das Darlehen darf nicht gegen die gemeinnützigen Zwecke des Vereins verstoßen und sollte zu marktüblichen Konditionen gewährt werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Es ist ratsam, sich im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
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