Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesond... [mehr]
Ja, nach deutschem Recht kann ein gemeinnütziger Verein einem anderen Verein, der nicht gemeinnützig ist, ein Darlehen gewähren. Allerdings müssen dabei die Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts beachtet werden. Das Darlehen darf nicht gegen die gemeinnützigen Zwecke des Vereins verstoßen und sollte zu marktüblichen Konditionen gewährt werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Es ist ratsam, sich im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesond... [mehr]