Kann ein gemeinnütziger Verein einem nicht gemeinnützigen Verein ein Darlehen gewähren?

Antwort

Ja, nach deutschem Recht kann ein gemeinnütziger Verein einem anderen Verein, der nicht gemeinnützig ist, ein Darlehen gewähren. Allerdings müssen dabei die Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts beachtet werden. Das Darlehen darf nicht gegen die gemeinnützigen Zwecke des Vereins verstoßen und sollte zu marktüblichen Konditionen gewährt werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Es ist ratsam, sich im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

KI fragen

Verwandte Fragen

Wo wird ein Verein eingetragen?

Ein Verein wird in Deutschland beim zuständigen Vereinsregister eingetragen. Das Vereinsregister wird beim Amtsgericht (Registergericht) geführt, das für den Sitz des Vereins zustä... [mehr]

Wie haften Vereinsmitglieder bei einem nicht eingetragenen Verein?

Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]

Was sind Vorteile eines eingetragenen Vereins?

Der wichtigste Vorteil eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist die rechtliche Selbstständigkeit: Der Verein wird zu einer eigenen juristischen Person. Das bedeutet konkret: 1. **Haftungsbeschr&au... [mehr]