Ein Verein wird in Deutschland beim zuständigen Vereinsregister eingetragen. Das Vereinsregister wird beim Amtsgericht (Registergericht) geführt, das für den Sitz des Vereins zustä... [mehr]
Ja, nach deutschem Recht kann ein gemeinnütziger Verein einem anderen Verein, der nicht gemeinnützig ist, ein Darlehen gewähren. Allerdings müssen dabei die Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts beachtet werden. Das Darlehen darf nicht gegen die gemeinnützigen Zwecke des Vereins verstoßen und sollte zu marktüblichen Konditionen gewährt werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Es ist ratsam, sich im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ein Verein wird in Deutschland beim zuständigen Vereinsregister eingetragen. Das Vereinsregister wird beim Amtsgericht (Registergericht) geführt, das für den Sitz des Vereins zustä... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Der wichtigste Vorteil eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist die rechtliche Selbstständigkeit: Der Verein wird zu einer eigenen juristischen Person. Das bedeutet konkret: 1. **Haftungsbeschr&au... [mehr]