Ja, ein Ortsvorsteher unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Als Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist der Ortsvorsteher ein Ehrenbeamter oder eine ehrenamtlich tätige Person, die... [mehr]
Ja, die Gemeinde kann Parkregeln aufstellen. In Deutschland haben Kommunen das Recht, durch Satzungen und Verordnungen Regelungen für öffentliche Flächen, einschließlich Parkplätzen und Parkanlagen, zu erlassen. Diese Regeln können beispielsweise die Nutzung von Parkplätzen, Parkzeiten, Gebühren und das Verhalten in Parks betreffen. Die genauen Bestimmungen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein.
Ja, ein Ortsvorsteher unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Als Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist der Ortsvorsteher ein Ehrenbeamter oder eine ehrenamtlich tätige Person, die... [mehr]