In welchen Betrieben gilt das Betriebsverfassungsgesetz?

Antwort

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gilt in Betrieben des privaten Rechts in Deutschland, die in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen drei wählbar sind. Es gilt nicht für Betriebe des öffentlichen Dienstes, Religionsgemeinschaften und deren karitative und erzieherische Einrichtungen, sowie für Betriebe, die überwiegend politische, gewerkschaftliche, religiöse, wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke verfolgen. Weitere Informationen findest du im Betriebsverfassungsgesetz selbst: [BetrVG](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/).

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