Darf die Bank monatliches Geld meines Sohnes auf meinem P-Konto auf meinen Freibetrag anrechnen?
Antwort vom**Nein, die Bank darf eingehendes Geld auf deinem P-Konto grundsätzlich erst einmal deinem Kontoguthaben zurechnen; entscheidend ist aber, ob dieses Geld pfändungsfrei ist – dann muss es dir trotz Pfändung verfügbar bleiben.** § 850k ZPO schützt auf dem P-Konto einen monatlichen Grundfreibetrag; zusätzlich können bestimmte Beträge wie Kindergeld oder Unterhaltslasten über Nachweise/Bescheinigungen geschützt werden. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html)) ## Der entscheidende Punkt Bei einem P-Konto schaut die Bank nicht danach, „wem das Geld moralisch gehört“, sondern was **auf dein Konto eingeht**. Geht das Geld deines Sohnes auf **dein** P-Konto, zählt es technisch zunächst zu deinem Kontoguthaben. Das heißt: Es wird bei der Freibetragsprüfung mitgerechnet. Reicht dein Freibetrag nicht aus, kann der übersteigende Teil trotz Herkunft vom Sohn blockiert werden. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html)) ## Wann das Geld trotzdem geschützt sein kann Geschützt sein kann das Geld vor allem dann, wenn es sich um **Kindergeld** oder um Beträge handelt, die wegen gesetzlicher **Unterhaltspflichten** berücksichtigt werden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sich der Freibetrag auf dem P-Konto durch Bescheinigung erhöhen lässt, unter anderem für Unterhaltspflichten und Kindergeld. Seit 1. Juli 2025 beträgt der automatische Grundfreibetrag 1.560 Euro pro Monat; darüber hinausgehender Schutz braucht oft einen Nachweis. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959)) ## Was das praktisch für dich bedeutet Wenn das „monatliche Geld von deinem Sohn“ zum Beispiel **Kindergeld**, **Unterhalt für ein minderjähriges Kind** oder eine ähnliche zweckgebundene Leistung ist, solltest du das **nicht einfach laufen lassen**, sondern den Schutz sauber nachweisen. Sonst behandelt die Bank den Eingang nur als normales Guthaben auf deinem Konto. Genau hier liegt das häufige Missverständnis: **Unpfändbar ist nicht automatisch alles, was fürs Kind gedacht ist; auf dem P-Konto muss der Schutz oft konkret abgebildet werden.** ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959)) ## Klare Einschätzung Am sichersten ist es, wenn Geld, das **wirklich deinem Sohn zusteht**, auf ein **eigenes Konto deines Sohnes** oder auf ein Konto ohne dieses Vermischungsproblem läuft. Denn auf deinem P-Konto entsteht sonst schnell der praktische Effekt, dass fremdes oder für das Kind bestimmtes Geld deinen Freibetrag „auffrisst“. Das ist rechtlich und im Alltag der häufigste Fehler. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959)) Wenn die Bank bereits Geld blockiert hat, obwohl es sich um geschützte Beträge handelt, ist das kein bloßes Ärgernis, sondern kann rechtswidrig sein; die Verbraucherzentrale empfiehlt in solchen Fällen, die Freigabe mit Nachweisen zu verlangen und notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959))