Ein geplanter Arztbesuch ist in der Regel **nicht** durch § 616 BGB geschützt. § 616 BGB schützt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er für eine "verh&au...
Der Gefahrübergang im Rückgewährschuldverhältnis nach § 346 BGB findet grundsätzlich mit der Rückgabe der Sache statt. Das bedeutet, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der zurückzugebenden Sache auf den Rückgewährgläubiger übergeht, sobald dieser die Sache wieder in Besitz nimmt.
Ein geplanter Arztbesuch ist in der Regel **nicht** durch § 616 BGB geschützt. § 616 BGB schützt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er für eine "verh&au...
Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist...
Die Machtbereichstheorie nach § 130 Abs. 1 BGB ist wichtig für das Verständnis, wann eine Willenserklärung (z. B. ein Angebot oder eine Kündigung) im Zivilrecht als „zug...