Wann spricht man von Gefährdungshaftung beim Frachtführer?
Antwort vomVon Gefährdungshaftung beim Frachtführer spricht man, wenn der Frachtführer für Schäden haftet, die während des Transports der Güter entstehen, unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Diese Haftung basiert auf dem Prinzip, dass derjenige, der eine potenziell gefährliche Tätigkeit ausübt (in diesem Fall den Transport von Gütern), für die daraus resultierenden Schäden verantwortlich ist. Ein Beispiel für eine solche Regelung findet sich im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere in den §§ 425 ff. HGB.