Welche Gebühren trägt der Staat, wenn ich dem Nebenkläger als Beistand bestellt wurde?

Antwort

Wenn du als Beistand für einen Nebenkläger bestellt wurdest, können verschiedene Gebühren und Kosten anfallen, die in der Regel vom Staat getragen werden. Dazu gehören: 1. **Vergütung für den Beistand**: Der Beistand hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet wird. 2. **Reisekosten**: Falls du für die Unterstützung reisen musst, können auch Reisekosten erstattet werden. 3. **Auslagen**: Eventuelle Auslagen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Beistand entstehen, können ebenfalls erstattet werden. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und spezifischem Fall variieren. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Stelle oder einem Rechtsanwalt über die genauen Bedingungen und die Höhe der möglichen Gebühren zu informieren.

Kategorie: Recht Tags: Gebühren Staat Beistand
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