Muss eine eingetragene GbR im Transparenzregister stehen?

Antwort

Ja, seit dem 1. Januar 2024 müssen auch eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR) im Transparenzregister eingetragen werden. Dies ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz (GwG) und der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Die GbR wird durch die Eintragung ins Gesellschaftsregister zur eGbR und ist damit transparenzregisterpflichtig. Im Transparenzregister müssen die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft gemeldet werden. Das sind in der Regel die Gesellschafter, sofern sie mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des [Transparenzregisters](https://www.transparenzregister.de/).

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