Die fünf Grundsätze des Jugendstrafrechts nach Drenkhahn undendorf sind: 1. **Erziehungsgedanke**: Der Fokus liegt auf der Erziehung und Resozialisierung des jugendlichen Täters, nicht auf Bestrafung. 2. **Individualisierung**: Die Strafe und die Maßnahmen sollen individuell auf den Jugendlichen abgestimmt werden, um dessen persönliche Situation und Entwicklung zu berücksichtigen. 3. **Verhältnismäßigkeit**: Die Maßnahmen müssen angemessen und im Verhältnis zur Schwere der Tat stehen. 4. **Wahrung der Rechte des Jugendlichen**: Die Rechte des Jugendlichen müssen gewahrt werden, einschließlich des Rechts auf ein faires Verfahren. 5. **Integration**: Ziel ist es, den Jugendlichen wieder in die Gesellschaft zu integrieren und ihm eine positive Perspektive zu bieten. Diese Grundsätze sollen sicherstellen, dass das Jugendstrafrecht auf die besonderen Bedürfnisse und die Entwicklung von Jugendlichen eingeht.