Die fünf Grundsätze des Jugendstrafrechts nach Drenkhahn undendorf sind: 1. **Erziehungsgedanke**: Der Fokus liegt auf der Erziehung und Resozialisierung des jugendlichen Täters, nicht...
Die fünf Grundsätze des Jugendstrafrechts nach Drenkhahn undendorf sind: 1. **Erziehungsgedanke**: Der Fokus liegt auf der Erziehung und Resozialisierung des jugendlichen Täters, nicht...