Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Ein schriftlicher Kaufvertrag sollte mindestens die folgenden fünf Angaben enthalten: 1. **Vertragsparteien**: Namen und Adressen des Käufers und des Verkäufers. 2. **Kaufgegenstand**: Eine genaue Beschreibung des zu verkaufenden Gegenstands oder der Dienstleistung. 3. **Kaufpreis**: Der vereinbarte Preis für den Kaufgegenstand. 4. **Zahlungsbedingungen**: Informationen darüber, wie und wann die Zahlung erfolgen soll. 5. **Lieferbedingungen**: Details zur Lieferung des Kaufgegenstands, einschließlich Lieferdatum und -ort. Diese Angaben helfen, Missverständnisse zu vermeiden und bieten beiden Parteien rechtliche Sicherheit.
Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Bei Kaufverträgen gilt grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit, das heißt, sie können mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werde... [mehr]
Die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrags nach deutschem Recht sind: 1. **Zwei übereinstimmende Willenserklärungen**: Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). 2. **Vertragspar... [mehr]
Ein Kaufvertrag zwischen gewerblichen Kunden über einen PKW sollte klar, präzise und rechtssicher formuliert sein. Hier ein Muster, das du anpassen kannst: --- **Kaufvertrag über ein... [mehr]