Ein Führungszeugnis kann auch für geringfügig Beschäftigte erforderlich sein, insbesondere wenn die Tätigkeit in sensiblen Bereichen stattfindet, wie zum Beispiel in der Kinderbetreuung, im Gesundheitswesen oder in der Pflege. Der Arbeitgeber kann in solchen Fällen verlangen, dass ein Führungszeugnis vorgelegt wird, um sicherzustellen, dass keine relevanten Vorstrafen vorliegen. Es ist ratsam, sich direkt beim Arbeitgeber oder in der Stellenanzeige zu erkundigen, ob ein Führungszeugnis notwendig ist.