Die Friedenspflicht ist ein zentraler Begriff im Arbeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Tarifverträgen und Tarifverhandlungen. Sie bezeichnet die Verpflichtung der Tarifparteien, während der Laufzeit eines Tarifvertrags auf Streiks und andere Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer und Gewerkschaften während dieser Zeit keine Maßnahmen ergreifen dürfen, die den Arbeitsablauf stören oder die Arbeitgeber unter Druck setzen könnten. Die Friedenspflicht soll dazu beitragen, einen stabilen und geregelten Rahmen für die Arbeitsbeziehungen zu schaffen, um Konflikte zu vermeiden und die Verhandlungen über neue Tarifverträge nicht durch Arbeitskämpfe zu belasten. Sie gilt in der Regel für die gesamte Dauer des bestehenden Tarifvertrags, bis ein neuer Vertrag ausgehandelt und in Kraft gesetzt wird. Bei Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag kann es jedoch zu einer sogenannten "Erklärungsfrist" kommen, in der die Friedenspflicht nicht mehr gilt, wenn die Verhandlungen gescheitert sind.