Ja. - **Vertretung in eigener Sache:** Ein Rechtsanwalt darf sich grundsätzlich **selbst vertreten** (auch im Zwangsvollstreckungsverfahren). Er handelt dann als Gläubiger und stellt z.B. d...
Ja, Friedemann Däblitz war im NSU-Prozess als Rechtsanwalt tätig. Er vertrat die Interessen von Angehörigen der Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Der Prozess, der 2013 begann, beschäftigte sich mit den Taten des NSU und den Versäumnissen der Sicherheitsbehörden.
Ja. - **Vertretung in eigener Sache:** Ein Rechtsanwalt darf sich grundsätzlich **selbst vertreten** (auch im Zwangsvollstreckungsverfahren). Er handelt dann als Gläubiger und stellt z.B. d...