Zu welchem Artikel im Grundrecht gehört die Freiheit, sich frei zu äußern?

Antwort

Die Freiheit, sich frei zu äußern, gehört in Deutschland zum Artikel 5 des Grundgesetzes (GG). Artikel 5 GG garantiert die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit, die Rundfunkfreiheit und die Filmfreiheit.

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