Ja, in Deutschland darf man den Wehrdienst verweigern. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Wer den Wehrdienst verweigert,... [mehr]
Die Freiheit, sich frei zu äußern, gehört in Deutschland zum Artikel 5 des Grundgesetzes (GG). Artikel 5 GG garantiert die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit, die Rundfunkfreiheit und die Filmfreiheit.
Ja, in Deutschland darf man den Wehrdienst verweigern. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Wer den Wehrdienst verweigert,... [mehr]