Wenn ein Träger „nach billigem Ermessen“ entscheidet, bedeutet das, dass er eine Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls treffen muss.... [mehr]
Freie Träger sind Organisationen, die unabhängig von staatlichen Institutionen arbeiten aber oft öffentliche Aufgaben übernehmen, wie z.B. in der Kinder- und Jugendhilfe, Sozialarbeit oder Bildung. Sie sind nicht direkt an staatliche Weisungen gebunden, müssen jedoch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Qualitätsstandards einhalten, insbesondere wenn sie öffentliche Mittel erhalten. Ihre Verpflichtungen können je nach Art der Dienstleistung und den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen variieren.
Wenn ein Träger „nach billigem Ermessen“ entscheidet, bedeutet das, dass er eine Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls treffen muss.... [mehr]