Wenn eine Zustellung nur mit Schlüssel möglich ist, muss der Zusteller in der Regel nicht bis zur Wohnungstür zustellen. Entscheidend ist: Ohne freien Zugang gilt die Sendung meist scho...
Dürfen frei verkäufliche Salben im Briefkasten zugestellt werden?
Antwort vom**Ja – frei verkäufliche Salben und andere apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen grundsätzlich per Apotheken-Botendienst zugestellt werden, aber ein einfaches Einwerfen in den Briefkasten ist rechtlich nicht der Normalfall, weil die Abgabe an Beratung und eine zuverlässige Aushändigung gekoppelt ist.** Die Apothekenbetriebsordnung erlaubt die Zustellung durch Boten der Apotheke, verlangt dabei aber u. a. eine vorherige oder unmittelbar mit der Aushändigung verbundene Beratung; außerdem müssen die Arzneimittel zuverlässig an den Empfänger ausgeliefert werden. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/ApBetrO.pdf)) ## Entscheidend ist der Unterschied „Frei verkäuflich“ ist nicht automatisch dasselbe wie „beliebig ablegbar“. Bei rezeptfreien Medikamenten ist Botendienst zwar jederzeit möglich, aber auch hier bleibt die pharmazeutische Beratung Teil der Abgabe. Genau deshalb weist die ABDA ausdrücklich darauf hin, dass die Apotheke nicht „einfach irgendwen“ schicken darf. ([abda.de](https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/veranstaltungen/detail/was-liefert-die-apotheke-nach-hause/)) Ein Briefkasteneinwurf kann nur dann überhaupt vertretbar sein, wenn die sichere Anwendung geklärt ist, keine Beratungsfragen offen sind und die Zustellung im konkreten Fall als zuverlässig gilt. Pauschal zu sagen „OTC-Salben dürfen immer in den Briefkasten“ wäre deshalb zu weit. Diese Einschränkung folgt aus den Beratungs- und Zustellungspflichten der Apotheke. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/ApBetrO.pdf)) ## Was das praktisch bedeutet Wenn es um eine einfache, bekannte Salbe ohne besonderen Erklärungsbedarf geht und die Apotheke die Beratung vorher telefonisch oder anderweitig durchgeführt hat, ist eine kontaktarme Zustellung eher denkbar. Wenn aber Kühlung, Verwechslungsgefahr, Anwendungsrisiken oder Rückfragen eine Rolle spielen, ist eine persönliche Übergabe deutlich näher an dem, was das Recht verlangt. Das ist keine bloße Formalität: Der Zweck der Regeln ist, Fehlanwendungen zu verhindern. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/ApBetrO.pdf)) Kurz gesagt: **Zustellung ja, bloßes Ablegen im Briefkasten nicht automatisch. Maßgeblich sind Beratung, sichere Anwendung und eine zuverlässige Übergabe.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/ApBetrO.pdf))
Verwandte Fragen
Muss ein Vermieter der Deutschen Post einen Schlüssel für den Zugang zum Briefkasten geben, und was kann ich tun, wenn er das nicht macht?
Nein. Ein Vermieter muss der Deutschen Post normalerweise keinen Schlüssel für den Zugang zum Briefkasten geben – er muss aber dafür sorgen, dass dein Briefkasten für die Zus...