Für Behörden in Deutschland gilt auch auf LinkedIn die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Das bedeutet, dass im LinkedIn-Impressum folgende Angaben enthalten sein mü... [mehr]
In der Regel unterliegen Informationen über den Familienstand, wie beispielsweise eine Scheidung, dem Datenschutz. Behörden dürfen solche Informationen nicht ohne Weiteres herausgeben. Du kannst jedoch in bestimmten Fällen, wie bei einem berechtigten Interesse oder in rechtlichen Angelegenheiten, möglicherweise Informationen anfordern. Es ist ratsam, direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen, um die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu klären.
Für Behörden in Deutschland gilt auch auf LinkedIn die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Das bedeutet, dass im LinkedIn-Impressum folgende Angaben enthalten sein mü... [mehr]
Die rechtlichen Folgen einer Anfrage können je nach Kontext variieren. Hier sind einige mögliche Punkte: - **Vertragliche Verpflichtungen**: Anfrage kann als Teil eines Vertragsverhält... [mehr]