In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
In der Regel unterliegen Informationen über den Familienstand, wie beispielsweise eine Scheidung, dem Datenschutz. Behörden dürfen solche Informationen nicht ohne Weiteres herausgeben. Du kannst jedoch in bestimmten Fällen, wie bei einem berechtigten Interesse oder in rechtlichen Angelegenheiten, möglicherweise Informationen anfordern. Es ist ratsam, direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen, um die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu klären.
In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb... [mehr]