Die Probezeit hat mehrere wichtige Funktionen: 1. **Eingehende Beurteilung**: Sie ermöglicht dem Arbeitgeber, die Eignung des neuen Mitarbeiters in der Praxis zu beurteilen. Dies umfasst sowohl... [mehr]
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Fristablauf sind bestimmte Formvorschriften zu beachten, die im deutschen Arbeitsrecht geregelt sind. Grundsätzlich gilt: 1. **Schriftform**: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass sie eigenhändig unterschrieben sein muss. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend, es sei denn, es wurde im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung etwas anderes vereinbart. 2. **Kündigungsfrist**: Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Diese kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder im Gesetz geregelt sein. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. 3. **Mitteilung an den Arbeitnehmer**: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer rechtzeitig über das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses informieren, damit dieser sich darauf einstellen kann. 4. **Dokumentation**: Es ist ratsam, die Kündigung und deren Zustellung zu dokumentieren, um im Streitfall nachweisen zu können, dass die Kündigung fristgerecht und ordnungsgemäß erfolgt ist. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag und gegebenenfalls geltende Tarifverträge zu beachten, da diese von den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen abweichen können.
Die Probezeit hat mehrere wichtige Funktionen: 1. **Eingehende Beurteilung**: Sie ermöglicht dem Arbeitgeber, die Eignung des neuen Mitarbeiters in der Praxis zu beurteilen. Dies umfasst sowohl... [mehr]