Wenn beide Elternteile nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht behalten, bleibt grundsätzlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht – also das Recht zu entscheiden, wo das Kind lebt &nd... [mehr]
In Ecuador gibt es mehrere Formen des Sorgerechts, die im Familienrecht geregelt sind. Die wichtigsten Formen sind: 1. **Gemeinsames Sorgerecht (Patria Potestad Compartida)**: Beide Elternteile teilen sich die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis für das Wohl des Kindes. Dies ist die bevorzugte Regelung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder sich scheiden lassen. 2. **Alleiniges Sorgerecht (Patria Potestad Exclusiva)**: Ein Elternteil hat die vollständige Verantwortung und Entscheidungsbefugnis für das Kind. Dies kann in Fällen gewährt werden, in denen das Wohl des Kindes gefährdet ist oder wenn der andere Elternteil nicht in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen. 3. **Sorgerecht für minderjährige Eltern**: Wenn ein Elternteil minderjährig ist, kann das Sorgerecht in der Regel einem anderen Elternteil oder einem gesetzlichen Vertreter übertragen werden, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten. 4. **Besuchsrecht (Derecho de Visita)**: Auch wenn ein Elternteil nicht das Sorgerecht hat, kann ihm ein Besuchsrecht eingeräumt werden, um den Kontakt zum Kind aufrechtzuerhalten. Die genauen Regelungen können je nach Einzelfall und Gerichtsbeschluss variieren. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen an einen Fachanwalt für Familienrecht in Ecuador zu wenden.
Wenn beide Elternteile nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht behalten, bleibt grundsätzlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht – also das Recht zu entscheiden, wo das Kind lebt &nd... [mehr]
Die §§ 1570 ff. BGB regeln den sogenannten nachehelichen Unterhalt im deutschen Familienrecht. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein geschiedener Ehegatte vo... [mehr]