Verjährt eine Forderung, besteht dann noch ein Anspruch gegenüber dem Schuldner?

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Wenn eine Forderung verjährt, bedeutet das, dass der Gläubiger rechtlich nicht mehr in der Lage ist, die Forderung durchzusetzen. Die Verjährung führt dazu, dass der Schuldner die Zahlung verweigern kann, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Allerdings bleibt die Forderung an sich bestehen, auch wenn sie nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Der Schuldner ist also nicht mehr verpflichtet zu zahlen, kann aber freiwillig leisten. In bestimmten Fällen kann die Verjährung auch gehemmt oder unterbrochen werden, was bedeutet, dass die Frist nicht weiterläuft.

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