Welche Folge hat es, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist?

Antwort

Eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung kann erhebliche Folgen haben. In der Regel führt eine fehlerhafte oder fehlende Rechtsbehelfsbelehrung dazu, dass die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs (z.B. Widerspruch, Berufung, Revision) nicht zu laufen beginnt. Das bedeutet, dass die betroffene Person den Rechtsbehelf auch nach Ablauf der normalerweise geltenden Frist noch einlegen kann. In Deutschland beispielsweise verlängert sich die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs auf ein Jahr, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist (§ 58 VwGO, § 356 AO).

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