Darf ein Fitnessstudio für eine Vertragspause wegen Urlaub 5 Euro Gebühr verlangen?
Antwort vomJa – **möglich ist das**, aber **nicht automatisch immer wirksam**. Entscheidend ist, **was im Vertrag bzw. in den AGB zur Ruhezeit/Pause wegen Urlaub steht**. Viele Studios bieten eine freiwillige Vertragsruhe an. Dann kann eine **Bearbeitungsgebühr von 5 €** grundsätzlich zulässig sein, **wenn die Klausel klar vereinbart wurde und dich nicht unangemessen benachteiligt**. Die Verbraucherzentrale weist allgemein darauf hin, dass Fitnessstudio-Klauseln im Einzelfall geprüft werden müssen und nicht jede Preis- oder Vertragsklausel wirksam ist. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/fitnessstudios-was-in-vertraegen-nicht-erlaubt-ist-21641)) Wichtig ist der Unterschied: - **Kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubspause**: Urlaub ist normalerweise dein privater Grund. Das Studio muss den Vertrag deshalb nicht zwingend kostenlos pausieren lassen. - **Wenn das Studio die Pause freiwillig anbietet**, kann dafür eher eine kleine Gebühr vorgesehen werden – etwa 5 €. - **Unwirksam kann es sein**, wenn die Regelung überraschend, unklar oder unangemessen benachteiligend ist. Solche AGB-Klauseln können angreifbar sein. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/fitnessstudios-was-in-vertraegen-nicht-erlaubt-ist-21641)) Kurz gesagt: **5 € sind nicht offensichtlich verboten**, **wenn die Pause vertraglich geregelt ist**. **Ohne entsprechende Vertragsgrundlage** darf das Studio so eine Gebühr aber nicht einfach beliebig verlangen. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/fitnessstudios-was-in-vertraegen-nicht-erlaubt-ist-21641)) Praktisch: - **Im Vertrag/AGB nach „Ruhezeit“, „Stilllegung“, „Pausierung“ oder „Servicegebühr“ schauen.** - Fehlt dazu eine klare Regelung, ist die Forderung **zweifelhaft**. - Bei Streit ist die **Verbraucherzentrale** die beste Anlaufstelle. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/fitnessstudios-was-in-vertraegen-nicht-erlaubt-ist-21641))