Gilt § 10 TVA-UK in Baden-Württemberg im Urlaub?
Antwort vom**§ 10 TVA-L/TVAöD regelt nicht den normalen Erholungsurlaub. Der Urlaubsanspruch steht in der Regel in § 9; in Baden-Württemberg sind das für Azubis im Länderbereich derzeit 29 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.** ([oeffentlicher-dienst.info](https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2017/einigungspapier/einigungspapier.pdf)) Wenn du mit „TVA UK“ den Ausbildungs-Tarifvertrag im öffentlichen Dienst meinst: § 10 betrifft typischerweise andere Punkte, nicht den Grundanspruch auf Urlaub. Für den Länderbereich gilt seit der Tarifeinigung 2017 ein einheitlicher Anspruch von 29 Ausbildungstagen; zuvor waren es 27 Tage. ([oeffentlicher-dienst.info](https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2017/einigungspapier/einigungspapier.pdf)) Wichtig für Baden-Württemberg: Für Landesbeschäftigte gilt meist der **TV-L**-Bereich, nicht automatisch TVöD. Deshalb ist der entscheidende Unterschied nicht „Baden-Württemberg“, sondern **ob dein Ausbildender zum Land oder zu einer Kommune gehört**. ([oeffentlicher-dienst.info](https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l))