In einem solchen Fall ist es ratsam, zunächst schriftlich (per Einschreiben) eine erneute Aufforderung zur Klärung an das Fitnessstudio zu senden. Dabei sollte auf den ursprünglichen Widerspruch und die Sonderkündigung verwiesen werden. Falls das Fitnessstudio weiterhin nicht reagiert, könnte es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen, beispielsweise bei einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale. Diese können weitere Schritte empfehlen und gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen einleiten.