Wenn das ursprüngliche Zahlungsziel „sofort“ war und der Kunde nicht bezahlt hat, kannst du in der Mahnung eine angemessene Nachfrist setzen. In der Praxis sind 7 bis 14 Tage übl... [mehr]
In einem solchen Fall ist es ratsam, zunächst schriftlich (per Einschreiben) eine erneute Aufforderung zur Klärung an das Fitnessstudio zu senden. Dabei sollte auf den ursprünglichen Widerspruch und die Sonderkündigung verwiesen werden. Falls das Fitnessstudio weiterhin nicht reagiert, könnte es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen, beispielsweise bei einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale. Diese können weitere Schritte empfehlen und gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen einleiten.
Wenn das ursprüngliche Zahlungsziel „sofort“ war und der Kunde nicht bezahlt hat, kannst du in der Mahnung eine angemessene Nachfrist setzen. In der Praxis sind 7 bis 14 Tage übl... [mehr]