Welchen Firmenzusatz muss eine KG tragen?

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Eine Kommanditgesellschaft (KG) muss den Firmenzusatz "Kommanditgesellschaft" oder die Abkürzung "KG" im Firmennamen führen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechtsform des Unternehmens klar erkennbar zu machen.

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