Welchen Firmenzusatz muss eine KG tragen?
Antwort vomEine Kommanditgesellschaft (KG) muss den Firmenzusatz "Kommanditgesellschaft" oder die Abkürzung "KG" im Firmennamen führen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechtsform des Unternehmens klar erkennbar zu machen.